Fortbildungen, Lehrgänge, Förderrichtlinie

Hier erfahren Sie von Volksmusik-Fortbildungen für alle Interessierten oder auch nur für Lehrer. Bei jedem Eintrag können Sie lesen, welcher Personenkreis dafür zugelassen ist. Bei diesen Veranstaltungen werden Sie erleben, wie viel Spaß Volksmusik machen kann. Jung und Alt singen, tanzen und musizieren in freundschaftlicher Weise miteinander. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Beratungsstelle für Volksmusik über die Email-Adresse fj.schramm@heimat-bayern.de oder bei dem jeweiligen Veranstalter. Wir helfen auch gerne persönlich per Telefon oder Email weiter.

Förderrichtlinie junge Menschen

Seit 2011 fördern wir die Teilnahme junger Menschen bis 25 Jahre an Fortbildungen, Lehrgängen usw. durch die Gewährung finanzieller Zuschüsse, auch wenn sie (noch) nicht Mitglied bei uns sind. Die Voraussetzungen für diese Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie, ebenso den Antrag zum Herunterladen und Ausdrucken.

Richtlinie für die Förderung der volksmusikalischen Sensibilisierung und Weiterbildung junger Menschen durch die Arbeitsgemeinschaft Fränkische Volksmusik Bezirk Mittelfranken e.V.

Zweck der Förderung

Die Pflege und Förderung der fränkischen Volksmusik ist eine Aufgabe des Vereins. Der Besuch von Lehrgängen verschiedener Anbieter bietet Interessierten eine Möglichkeit, sich mit der fränkischen Volksmusik auseinanderzusetzen. Dies ist in der heutigen Zeit allerdings mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Gerade junge Menschen, die ihre Schul- oder Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, sind oftmals aus finanziellen Gründen von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen. Ihnen und auch kinderreichen Familien soll eine Möglichkeit gegeben werden, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

Förderbedingungen

Gefördert werden junge Menschen, die einen Wohnsitz in Mittelfranken haben und sich in Schul- bzw. Berufsausbildung oder Studium befinden oder deren Lebensunterhalt nach SGB II, SGB VIII oder SGB XII sichergestellt wird (Nachweis durch geeignete Bescheinigung erforderlich) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden. Volljährige können den Antrag selbst einreichen, für Minderjährige stellen Sorgeberechtigte den Antrag. Zuschussanträge können durch Sorgeberechtigte auch für mehrere Teilnehmer gestellt werden.

Gefördert werden die Kosten für die aktive Teilnahme an Weiterbildungen (Lehrgänge, Seminare, Wochenendschulungen usw.), die der Pflege und Weitergabe der fränkischen Volksmusik dienen. Teilnahmebestätigungen, Programme und Zahlungsbelege über die Kosten sind mit dem Antrag vorzulegen. Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.
Die Anträge sind jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres für die im gleichen Jahr besuchten Weiterbildungen an die Arbeitsgemeinschaft zu richten. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Je nach Verfügbarkeit der Mittel ist eine Förderung bis zur Hälfte der entstandenen Kosten möglich.
Vergabe der Zuschüsse
Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlung der Zuschüsse

Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt durch Banküberweisung auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto spätestens im Januar des Folgejahres.

Den Antrag können sie hier zum Ausdrucken herunterladen.

Förderrichtlinie Sing- und Musikgruppen

Seit 2022 fördern wir die Teilnahme von Sing- und Musikgruppen an Fortbildungen, Lehrgängen usw. durch die Gewährung finanzieller Zuschüsse, wenn sie in der mittelfränkischen Gruppenliste eingetragen sind. Die Voraussetzungen für diese Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie, ebenso den Antrag zum Herunterladen und Ausdrucken.

Richtlinie für die Förderung von Sing- und Musikgruppen durch die Arbeitsgemeinschaft Fränkische Volksmusik Bezirk Mittelfranken e.V.

Zweck der Förderung

Die Pflege und Förderung der fränkischen Volksmusik ist eine Aufgabe des Vereins. Der Besuch von Lehrgängen verschiedener Anbieter bietet Interessierten eine Möglichkeit, sich mit der fränkischen Volksmusik auseinanderzusetzen und sich als Gruppe in Bezug auf Repertoire und Spielweise weiterzubilden. Dies ist in der heutigen Zeit allerdings mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden.

Förderbedingungen

Gefördert wird die Fortbildung von Gruppen, die in der mittelfränkischen Gruppenliste eingetragen sind. Bei Neugründungen bzw. noch nicht eingetragenen Gruppen, trifft die Vorstandschaft eine Einzelfallentscheidung. Volljährige können den Antrag selbst stellen, für Minderjährige unterschreiben Sorgeberechtigte den Antrag. Gefördert wird die aktive Teilnahme an der Fortbildung mit maximal 50% des Kursbeitrages, Fahrtkosten werden nicht bezuschusst. Pro Gruppe kann ein Lehrgang pro Kalenderjahr gefördert werden. Pro Person ist nur ein Förderantrag pro Lehrgang möglich (Gruppen- oder Individualförderung).

Der Antrag kann bis Ende des Kalenderjahres mittels des nachfolgenden Antrags bei der ARGE Mittelfranken gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlung der Zuschüsse

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Banküberweisung auf das vom Antragstellenden angegebene Bankkonto im Januar des Folgejahres.

Den Antrag können sie hier zum Ausdrucken herunterladen.

Förderrichtlinie VolkstanzleiterInnen

Seit 2019 fördern wir die Teilnahme an Fortbildungen für Volkstanzleiter durch die Gewährung finanzieller Zuschüsse. Die Voraussetzungen für diese Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie, ebenso den Antrag zum Herunterladen und Ausdrucken.

Richtlinie für die Förderung von VolkstanzleiterInnen durch die Arbeitsgemeinschaft Fränkische Volksmusik Bezirk Mittelfranken e.V.

Zweck der Förderung

Die Pflege und Förderung der fränkischen Volksmusik in all ihren Facetten ist eine Aufgabe des Vereins. Der Besuch von Lehrgängen verschiedener Anbieter bietet Interessierten eine Möglichkeit, sich mit fränkischem Volkstanz auseinanderzusetzen. Dies ist in der heutigen Zeit allerdings mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Um dennoch möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit zu geben, in diesem Bereich als MultiplikatorIn tätig zu werden, wollen wir dieses Engagement finanziell unterstützen.

Förderbedingungen

Gefördert werden TeilnehmerInnen, die ihren Wohnsitz in Mittelfranken haben. Volljährige können den Antrag selbst einreichen, für Minderjährige stellen Sorgeberechtigte den Antrag. Gefördert wird die aktive Teilnahme an der Fortbildung mit 50% des Kursbeitrages, Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.  Der Antrag kann bis Ende des Kalenderjahres mittels des nachfolgenden Antrags bei der ARGE Mittelfranken gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlung der Zuschüsse

Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt durch Banküberweisung auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto spätestens im Januar des Folgejahres.

Den Antrag können sie hier zum Ausdrucken herunterladen.